Kann ein Arbeitgeber seinen Angestellten verbieten, ein religiöses Kopftuch zu tragen während der Arbeit? Ja, sagt eine hohe EU-Anwältin – unter bestimmten Bedingungen.
Grundsätzlich eines dazu: Ich bin Taoist, also ich habe keine religiös bedingte Kleidung vorzuweisen, also sind mir Verbote in Betrieben auch Latte, mir wäre es auch Latte, wenn in einem Hamburger Stadtteil gleich mehrere Minarette oder Moscheen (siehe Grüne fordert Moscheen in jedem Stadtteil ) stehen würden, ich sage mal: Jede(r) sollte nach seinem Gusto glücklich werden und sein in dieser oftmals unverständlichen und wirren Welt, deren Unverständlichkeit und Wirrheit wir Menschen doch selbst produzieren. Ich hatte auch wenig Probleme mit dem „FlüchtlingsProblem“, denn wir sind alle Menschen und jede(r) möchte dort leben, wo’s ihr/ihm gut geht, also besser als kurzundklein gebombte syrische Städte wo in Dekaden niemand mehr einziehen kann. So, das sollte und mußte einmal gesagt werden, es war schon lange überfällig, aber ich wollte mich seinerzeit denn doch nicht einfach dem Mainstream hingeben.Ich könnte mir sogar (ein kleines P.S. zur „religiösen“ Kleidung von oben) vorstellen, wenn in DE nicht nur geschätze 5,5 % Muslime wohnen würden, sondern 94,5 %, dass ich mit Turban und Bart rumliefe … Der Taoist ist da frei, es sind eh nur Symbole. Wer sein Sebstwertgefühl mit Symbolen stärken muss, so what ?
Aber, warum ich diesen Beitrag gebloggt habe, nun, ich konnte mich der kurz aufflackernden Schadenfreude nicht verwehren, dass Muslime scheinbar stets eine Sonderregelung anstreben und in diesem Fall eben Pech haben; aber wie gesagt, und das schreibe ich jetzt nicht wegen eines ShitStorms oder was weiß ich, sondern die Schadenfreude flackerte kurz und versiegte: Es sind doch die Medien, die solche Sachen hervorzerren, das ist eben Mainstream, das ist Sensation, nur deshalb diese ganzen Themen wie „Gehört der Islam zu Deutschland“ und was die AfD jetzt immer verzapft: „Keine Minarette..“ und so’n Tüttkram. Ob der Islam zu Deutschland gehört. Fakt ist: Wir haben Religionsfreiheit und Muslime leben in Deutschland und alles andere ist nur Sabbelei. Und wenn jetzt ein „wahrer Christ“ unbedingt auf Arbeit in der Maschinenstraße seinen Jesus um den Hals tragen muss um sich selbst zu strangulieren, wenn der dann klagt bis zum obersten Gerichtshof, soll er. Wir leben in einer offenen Gesellschaft, jede/r darf klagen, jede/r darf tragen, von mir aus auch Ganzkörperburka. Die Exekutive kann das sowieso nicht verfolgen, weil’s eben auch kaum jemanden stört und jetzt denunzierend bei der Polizei anruft, weil er die Dame mit besagter Burka bis nach hause verfolgt hat und nun das Gesetz einfordert.
Ich schaue mir die News gar nicht mehr an wo es um das ganze Thema geht; achja, Sonntag, Frau Will: Tenor verstehen wir wirklich der Osmanen Kultur, wenn wir darüber urteilen wie die türkische Politik ist ? Nein, sage ich, viele von uns heben den Kritik-Zeigefinger, einige sehen das „patriotische Christenland“ bedroht, aber eins darf ich mich fragen: Wo sind in diesem Land die vielen Christen, die ihre Religion so sehr und intensiv ausleben, dass man von Deutschland als das christliche Heimatland sprechen könnte ? Sicher es gibt sie, aber sie werden all‘ die o.g. Fragen gar nicht beantworten müssen, denn sie sind nächstenlieb. Und wären wir alle ein wenig nächstenliebender müssten auch keine Flüchtlinge mehr auf Schlauchbooten über’s Mittelmeer schippernd oder sich hoffnungslos in griechischen Lagern tummeln.
So, das musste mal raus. Und ob Kopftuch auf der Arbeit: Wenn es ein Arbeitsplatz ist, wo es gefährlich sein könnte, dann geht es eben nicht.
Nach Ansicht Kokotts liegt keine unmittelbare Diskriminierung wegen der Religion vor, wenn einer Arbeitnehmerin muslimischen Glaubens verboten wird, am Arbeitsplatz ein islamisches Kopftuch zu tragen. Das Verbot könne dann gelten, wenn der Betrieb allgemeine Regeln aufgestellt habe, in denen das Zeigen von politischen, philosophischen und religiösen Zeichen am Arbeitsplatz untersagt würden. Quelle
und wenn es solch eine Regelung im Arbeitsvertrag gibt, den der oder dies unterschrieben hat, dann geht es auch nicht, so ist das eben. Man könnte dann nur anregen, diesen Passus zukünftig aus solchen Verträgen rauszunehmen, genau wie man jetzt überlegt das Gesetz der Majestätsbeleidigung zu kippen. Menesch, wir sind im Jahre 2016. Die Zukunft hat begonnen …